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Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen wählt neuen Vorstand – Albrecht Wendenburg für Arbeit gewürdigt

Dr. Eberhardt Kühne wurde bei der Jahreshauptversammlung der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen (AfA) am 18. Februar 2017 in Berlin als neuer Vorstandsvorsitzender gewählt. Als stellvertretender Vorsitzender wurde Erimar v. der Osten, als Schatzmeister Claus-Christian Kühne und als Schriftführer Ferdinand Wahnschaffe gewählt. Kühne wolle die Arbeit der AfA, die von Willy Brandts Leitbild „Wer Unrecht duldet, stärkt es“ geprägt ist, fortsetzen. Zudem wolle er dazu beitragen, dass die mehr als 25 Jahre nach der Wiedervereinigung nach wie vor bestehenden Benachteiligungen der Alteigentümer land- und forstwirtschaftlicher Familienbetriebe in den östlichen Bundesländern beseitigt werden. Der 58-jährige Rechtsanwalt lebt und arbeitet in Berlin.

 

Der bisherige Vorstandsvorsitzende, Rechtsanwalt und Notar a.D. Albrecht Wendenburg, sowie die bisherigen Vorstandsmitglieder Prof. Dr. Matthias v. Oppen und Ludolf Freiherr v. Oldershausen sind nicht erneut zur Wahl angetreten. Seit 1999 war Albrecht Wendenburg Vorsitzender des Vorstandes der AfA.

 

Michael Prinz zu Salm-Salm, Vorsitzender des Dachverbands Familienbetriebe Land und Forst, dankte Wendenburg für seine langjährige Vorstandsarbeit: „Albrecht Wendenburg hat vielen Alteigentümern und Familien die Tür zur Rückkehr in die östlichen Bundesländer geöffnet.“ Auch Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, ehemaliger Bundesjustizminister, sprach sich in seiner persönlichen Laudatio anerkennend für Wendenburgs Arbeit aus. Er habe sich stets mit tiefer Überzeugung für die Belange der Alteigentümer eingesetzt und sich um die Rechtstaatlichkeit verdient gemacht. In einem Brief wür-digte Bundespräsident a.D. Christian Wulff das Wirken von Albrecht Wendenburg mit den Worten: „Es bleibt ein Verdienst der AfA, und an vorderster Stelle auch von Ihnen, zu einem dunklen Kapitel der deutschen Nachkriegsgeschichte nicht geschwiegen zu haben.“

Die AfA setzt sich seit Ihrer Gründung 1990 für die Belange der zwischen 1945 und 1949 enteigneten Inhaberfamilien land- und forstwirtschaftlicher Familienbetriebe in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ein.