Weder die beabsichtigte Übertragung von Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) ins „Nationale Naturerbe“ noch die von den Landesumweltministern geforderte Übertragung der restlichen BVVG Flächen auf die Neuen Bundesländer dürfen umgesetzt werden.
„Die von der Umweltministerkonferenz geforderte Überlassung weiterer BVVG-Flächen für den Hochwasser- und Gewässerschutz würde zu einer weiteren Verknappung landwirtschaftlicher Nutzflächen und damit zu einem weiteren erheblichen Anstieg der Boden- und Pachtpreise für landwirtschaftliche Flächen in den Neuen Ländern führen“, so äußerten sich Michael Prinz zu Salm-Salm, der Vorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst, sowie Dr. Eberhardt Kühne, der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen, heute in Berlin. Kühne fügte hinzu: „Nach der bestehenden, von der EU Kommission im Jahr 2000 genehmigten Gesetzeslage wäre dies nicht rechtens. Der Bund würde im Übrigen eine 2009 von der Kanzlerin gegebene und 2010 vom damaligen Finanzminister Schäuble wiederholte Zusage brechen, dass die BVVG-Flächen für die Erfüllung der in den neunziger Jahren gesetzlich geregelten Flächenerwerbsrechte der Bodenreformopfer als Wiedergutmachungsleistung zur Verfügung stehen. Bestehende Ansprüche auf Erwerb von Wald können von der BVVG bereits nicht mehr erfüllt werden. Es gibt keinerlei Zahlen dazu, wie viele Ausgleichsleistungsverfahren Alteigentümer bei den Vermögensämtern noch anhängig sind und wie viele Flächen für den begünstigten Rückerwerb der Alteigentümer noch benötigt werden. Eine Umsetzung des Beschlusses der Umweltminister käme einer abermaligen Enteignung der Bodenreformopfer gleich!“
Die Umweltministerkonferenz der Länder hatte am vergangenen Freitag auf Vorschlag von Mecklenburg-Vorpommern zusätzlich zu der bereits in der Koalitionsvereinbarung vorgesehenen Bereitstellung von 20.000 ha landwirtschaftlicher Flächen der BVVG für das „Projekt Nationales Naturerbe“ die kostenlose Bereitstellung der dann noch verfügbaren Flächen der BVVG (ca. 107.000 ha!) für Umweltsicherungs- und Naturschutzmaßnahmen gefordert.
Beide Vorsitzenden kritisieren diesen Punkt der Koalitionsvereinbarung und die neue Forderung der Umweltminister vehement. Es handele sich um während der kommunistischen „Bodenreform“ 1945-1949 konfiszierte, 1990 im Volkseigentum der DDR stehende Flächen. Diese durften im Rahmen der Wiedervereinigung angeblich nicht an die Alteigentümer zurückgegeben werden. Nun sollen sie sogar an die Länder bzw. Naturschutzverbände verschenkt werden. Die Länder verfügen bereits über umfangreiche eigene Flächenbestände von mehreren hunderttausend Hektar. Würden diese Flächen aus der privaten Bewirtschaftung herausgenommen, verknappe dies den ohnehin knappen Grund und Boden und beschleunige den Anstieg der Boden- und Pachtpreise rasant. Das alles führe auch nicht zu einem gegenüber privater Bewirtschaftung besseren Naturschutz.
Salm und Kühne appellierten dringend an die Bunderegierung, den Beschluss der Umweltministerkonferenz nicht umzusetzen, die Koalitionsvereinbarung zur Übertragung von Flächen ins „Nationale Naturerbe“ zu korrigieren und sich an frühere Zusagen gegenüber den Alteigentümern zu halten.